


Darmstädter Landstraße 213
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 614044 / 614045
E-Mail: mailbox@hamburger-christensen.de
Rechtsanwalt und Notar a. D. Michael Hamburger studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang von Goethe Universität in Frankfurt am Main. Nach Absolvierung der Referendarausbildung bei hessischen Gerichten, der Frankfurter Staatsanwaltschaft, hessischen Behörden und einer renommierten Frankfurter Anwaltskanzlei legte er 1975 die zweite juristische Staatsprüfung ab.
Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im selben Jahre trat er in die Kanzlei der Rechtsanwälte und Notare Ferdinand Hamburger, Dr. Paul Haag und Werner Malsy ein. Die damals am jetzigen Museumsufer domilizierende Kanzlei war 1946 von seinem Vater mit gegründet worden, der damit die Tradition der bereits von seinem Großvater, dem Geheimen Justizrat Dr. Carl Hamburger, in Frankfurt geführten Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei fortführte.
1990 wurde Rechtsanwalt Hamburger in das Amt eines Notars berufen, das mit Erreichen der Altersgrenze am 31.10.2017 endete.
Im Rahmen seiner notariellen Tätigkeit betreut und berät Rechtsanwalt Hamburger große und mittelständische Wirtschaftsunternehmen, Grundstücksgesellshaften, Bauträger und Banken insbesondere auf den Gebieten des Immobiliar- und Gesellschaftsrechts.
Privatmandanten werden in den Bereichen des Erb- und Familienrechts ebenso betreut wie im Immobiliar- und Gesellschaftsrecht.
Die notarielle Tätigkeit im vorstehenden Umfang wird jetzt von seinem Sozius Rechtsanwalt und Notar Svend Christensen wahrgenommen.
Im Bereich der anwaltlichen Tätigkeit befasst sich Rechtsanwalt Hamburger mit Mandaten aus den Gebieten des Versicherungs- und des Versicherungsvertragsrechts, auch im Bereich des Arzthaftpflichtrechts. Weiterer Schwerpunkt ist der Bereich der Gewerbemiete, wie auch des Reisevertragsrechts. So wurde er in der Ausgabe des FOCUS vom 29.Mai 2000 in der dort veröffentlichten Anwaltsliste als Spezialist im Reisevertragsrecht genannt. Er ist gemeinsam mit seinem Sozius Rechtsanwalt und Notar Svend Christensen im Praxishandbuch für die gesamte Reise- und Fremdenverkehrsbranche "Recht der Touristik" Kommentator der §§ 651 a ff. BGB.
Darüber hinaus widmet sich Rechtsanwalt Hamburger Mandaten des allgemeinen Vertragsrechts.
Weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit ist das Individualarbeitsrecht, in welchem Bereich auch Großbanken zu Mandantenstamm gehören.