Hamburger Christensen Heinz Seeger - Rechtsanwälte und Notare
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Rechtsanwalt Ulrich Heinz in Frankfurt


Mitglied des Anwaltsgerichts

Rechtsanwalt Ulrich Heinz

Rechtsanwalt Heinz studierte in Frankfurt am Main zunächst Betriebswirtschaft und wandte sich dann dem Jurastudium zu. Schon im Referendariat galt sein Interesse dem Strafrecht. Nach dem 2. Staatsexamen 1981 ließ er sich als selbstständiger Rechtsanwalt in Frankfurt nieder.

Seine Interessenschwerpunkte auf strafrechtlichem Gebiet sind Jugendstrafsachen, Jugendschutzverfahren, Kapitaldelikte, aber auch Steuerstrafrecht und sonstige Vermögensdelikte.

Im Zivilrecht liegt das Hauptgewicht seiner Tätigkeit auf der Vertretung und Beratung mittelständischer Unternehmen in allen Belangen, insbesondere Beitreibungen und Gläubigervertretung in Insolvenzverfahren.